Die Armutsrisikoquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle der Bevölkerung ist. Die Armutsrisikoquote wird definiert als Zahl der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen (berechnet auf Grundlage der neuen OECD-Skala) von weniger als 60 % vom Median der Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung je 100 Personen der Bevölkerung. Der hier verwendete Begriff "Einwanderungsgeschichte" entspricht dem in den früheren Ausgaben verwendeten Begriff "Migrationshintergrund".
Die Armutsrisikoschwelle ist derjenige Einkommenswert, unterhalb dessen von Einkommensarmut zu sprechen ist.
Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.
Grundlage der Berechnungen des Landesmedians sind die jeweiligen regionalen Armutsrisikoschwellen. Diese werden anhand des mittleren Äquivalenzeinkommens (60 % vom Median nach der neuen OECD-Skala) des jeweiligen Bundeslandes errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern Rechnung getragen.
Grundlage der Berechnungen des Bundesmedian ist die Armutsrisikoschwelle des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Äquivalenzeinkommens (60 % vom Median nach der neuen OECD-Skala) im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den Armutsrisikoquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsrisikoschwelle zugrunde. Allerdings werden bei dieser Betrachtung Unterschiede im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern nicht beachtet.
Bereichsübergreifender Indikator.
Materielle Armut wirkt sich auf alle Lebensbereiche und die entsprechenden Teilhabechancen aus. Umgekehrt wird die Wahrscheinlichkeit, ein Einkommen zu beziehen, das unterhalb der Armutsquote liegt, von einer Vielzahl anderer Faktoren beeinflusst wie Bildung, Qualifikation und Erwerbsbeteiligung. Eine Absenkung der Armutsrisikoquoten von Personen mit Einwanderungsgeschichte auf das Niveau der Personen ohne Einwanderungsgeschichte würde eine Angleichung der Teilhabechancen in verschiedenen Bereichen anzeigen.
Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen
der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht (siehe Definition der Zuwanderergruppen). Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die
ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte
im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017
auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen.
Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949.
Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert.
Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955.
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem auch nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Dies ist zum einen durch methodische Effekte der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 bedingt, zum anderen führten technische Probleme bei der Einführung eines komplett neuen IT-Systems sowie insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebung der Angaben und Durchsetzung der Auskunftspflicht. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. Aus diesem Grund stehen im Folgenden die Daten für 2020 nur für wenige Indikatoren zur Verfügung. Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf die Ergebnisse des Jahres 2020 sind auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes zu finden:
siehe Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2021 basieren auf vorläufigen Daten.
IT.NRW, Mikrozensus, von 2005 bis einschließlich 2012 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011
Jahr1)2) | Armutsrisikoquote | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
insgesamt | der Männer | der Frauen | ||||
ohne Einwanderungs-geschichte | mit Einwanderungs-geschichte2) | ohne Einwanderungs-geschichte | mit Einwanderungs-geschichte2) | ohne Einwanderungs-geschichte | mit Einwanderungs-geschichte2) | |
% | ||||||
Landesmedian | ||||||
20053) | 9,8 | 30,5 | 9,2 | 30,3 | 10,4 | 30,6 |
2006 | 9,3 | 29,5 | 8,8 | 29,3 | 9,8 | 29,6 |
2007 | 9,9 | 29,4 | 9,3 | 28,9 | 10,5 | 29,8 |
2008 | 10,3 | 28,3 | 9,6 | 28,0 | 10,8 | 28,7 |
20093) | 10,1 | 29,4 | 9,5 | 29,1 | 10,8 | 29,6 |
2010 | 10,4 | 28,6 | 9,7 | 28,0 | 11,1 | 29,2 |
20114) | 11,5 | 29,7 | 10,5 | 28,9 | 12,3 | 30,5 |
2012 | 11,2 | 29,6 | 10,3 | 28,9 | 12,0 | 30,4 |
20133) | 11,6 | 29,0 | 10,8 | 28,1 | 12,3 | 29,9 |
2014 | 11,7 | 30,6 | 11,0 | 30,0 | 12,3 | 31,1 |
2015 | 11,7 | 30,2 | 11,0 | 29,7 | 12,3 | 30,7 |
20165) | 11,6 | 31,1 | 10,8 | 31,0 | 12,2 | 31,1 |
20173)6) | 11,6 | 30,8 | 10,8 | 31,1 | 12,4 | 30,5 |
20183)6) | 11,1 | 29,7 | 10,2 | 29,7 | 11,9 | 29,6 |
20193)6) | 12,9 | 31,8 | 12,0 | 31,3 | 13,7 | 32,4 |
20203)6)7) | 11,7 | 32,0 | 10,8 | 31,6 | 12,6 | 32,5 |
20213)6)8) | 11,9 | 32,7 | 10,9 | 32,1 | 12,9 | 33,3 |
20223)6)9) | 12,2 | 32,9 | 11,0 | 32,0 | 13,3 | 33,8 |
zum Vergleich: Bundesmedian | ||||||
NRW 20223)6) | 11,0 | 30,7 | 10,0 | 29,9 | 12,0 | 31,4 |
Westdeutschland 20223)6)9) | 10,0 | 24,9 | 9,0 | 23,9 | 10,9 | 25,8 |
Deutschland 20223)6) | 10,425,6 | 9,5 | 24,7 | 11,2 | 26,6 | |
Zeitvergleiche sind nur eingeschränkt möglich:
*) Zahl der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe
1) von 2005 bis einschließlich 2012 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987;
ab 2013 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011
2) Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949.
Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert.
Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955 – siehe auch
Definition der Zuwanderergruppen
3) Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile
außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht.
4) Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt.
5) Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit
der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
6) Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen.
7) Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem auch nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar.
Dies ist zum einen durch methodische Effekte der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 bedingt, zum anderen führten technische Probleme bei der Einführung eines komplett neuen IT-Systems
sowie insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebung der Angaben und Durchsetzung der Auskunftspflicht. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu
höheren Ausfallraten und damit einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. Aus diesem Grund stehen im Folgenden die Daten für 2020 nur für wenige Indikatoren zur Verfügung.
8) Die Ergebnisse des Mikrozensus 2021 basieren auf vorläufigen Daten.
9) einschließlich Berlin
Zuwanderungsstatus | Armutsrisikoquote | ||
---|---|---|---|
insgesamt | der Männer | der Frauen | |
% | |||
Insgesamt | 18,7 | 17,8 | 19,5 |
und zwar | |||
ohne Migrationshintergrund | 12,2 | 11,0 | 13,3 |
mit Migrationshintergrund | 32,9 | 32,0 | 33,8 |
  | |||
deutsch | 14,5 | 13,5 | 15,4 |
darunter Eingebürgerte | 26,0 | 26,1 | 25,8 |
darunter Aussiedler/-innen | 19,8 | 17,8 | 21,5 |
  | |||
nichtdeutsch | 42,3 | 41,0 | 43,7 |
dar. mit türkischer Nationalität | 34,1 | 33,0 | 35,2 |
*) Zahl der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe – **) siehe auch Definition der Zuwanderergruppen – hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011