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Sie sind hier: Startseite . Integrationsberichterstattung NRW – Basis für eine vorausschauende Politik . Indikatoren . E Arbeitsmarkt / Lebensunterhalt . E8 Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II

Inhalt

E8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II

Definition

Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung

Bewertung des Indikators

Wichtiger Indikator der strukturellen Integration

Empirische Relevanz

Leistungen nach SGB II sind die wichtigste Form der Sozialtransfers. Diese Leistung wird vor allem von Langzeitarbeitslosen bezogen. Eine hohe SGB II-Quote weist auf eine ungenügende Integration in den Arbeitsmarkt hin. Ein Rückgang der SGB II-Quote bei der ausländischen Bevölkerung zeigt entsprechend einen strukturellen Integrationsfortschritt an.

Hinweise

Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfänger/-innen leben, Sozialgeld.

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.
Das Jahr 2005 war das erste Jahr nach der Einführung der Arbeitsmarktreformen (Hartz IV-Reform). Deshalb kann bezüglich der Arbeitsmarktstatistiken von einer gewissen Fehleranfälligkeit für das Jahr 2005 ausgegangen werden. Zeitvergleiche sind somit erst ab dem Jahr 2006 möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ab dem Berichtsjahr 2015 die statistische Zuordnung bestimmter Personengruppen bei der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II verändert und frühere Daten entsprechend revidiert. Die hier dargestellten archivierten Daten vor dem Berichtsjahr 2015 wurden noch nach alter Systematik erstellt.

Datenquelle

Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, von 2005 bis einschließlich 2012 auf Basis der Volkszählung 1987; ab 2013 auf Basis des Zensus 2011

Archiv

Tabelle E8 Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II*) in NRW im Vergleich mit Westdeutschland**) und Deutschland im Dezember 2022 nach Geschlecht und deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit
Geschlecht
-------
Status
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SBG II
in NRW zum Vergleich
Westdeutschland Deutschland
%
Insgesamt 9,4 6,7 7,1
Deutsche 6,1 4,2 4,7
Ausländer/-innen1) 24,7 18,0 18,8
 
Männer 8,9 6,2 6,7
Deutsche 6,1 4,2 4,7
Ausländer1) 21,3 14,9 15,5
 
Frauen 9,9 7,2 7,6
Deutsche 6,0 4,2 4,6
Ausländerinnen1) 28,3 21,5 22,4

*) mit Stand Mai 2023 je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung auf Basis der Bevölkerungsdaten mit Stand Dezember 2022 – **) ohne Berlin – 1) ohne Staatenlose sowie Personen mit unbekannter bzw. fehlender Angabe zur Staatsangehörigkeit

Download der EXCEL-Tabelle mit Daten der Jahre 2006 und 2009 bis 2022


Abb.E8