AK_Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
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Inhalt

E Arbeitsmarkt / Lebensunterhalt

Der selbstständige Erwerb des Lebensunterhalts setzt in der Regel den Zugang zum Arbeitsmarkt voraus. Die durch eigene Erwerbstätigkeit erwirtschafteten Ressourcen sind wiederum bestimmend für die Partizipation in anderen Lebensbereichen. Die Integration in den Arbeitsmarkt kann somit als wesentliche Vorrausetzung für das Fortschreiten der Integration angesehen werden.

Als Indikatoren des Arbeitsmarktzugangs werden die Erwerbstätigenquote (E1) sowie die Erwerbslosen- und die Arbeitslosenquote (E4 und E5) betrachtet. Als Indikator für prekäre Beschäftigung wird der Anteil geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse herangezogen (E3). Die Stellung im Beruf (E2) zeigt die Verteilung von Personen mit Einwanderungsgeschichte über die unterschiedlichen Berufshierarchien an und gibt u.a. mit dem Selbstständigenanteil Auskunft über die Integration ins Erwerbsleben.

Zugewanderte sollen nach Möglichkeit in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten und ein Einkommen zu erzielen, das eine Partizipation am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht. Hier wird dargestellt, aus welchen Quellen der Lebensunterhalt bestritten wird (E7), wie viele Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte ein Einkommen beziehen, das unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt (E6), und wie hoch der Anteil der Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II ist (E8).