Zahl der Ausländerinnen und Ausländer nach Aufenthaltsstatus. Unterschieden werden Bürgerinnen und Bürger mit langfristigem Aufenthaltsrecht, darunter aus EU-Staaten, EWR-Staaten, der Schweiz, der Türkei und aus Drittstaaten sowie Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) bzw. Aufenthaltsgestattung (Asylsuchende).
Der Indikator differenziert die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer nach Aufenthaltsstatus. Je höher die Zahl der Personen mit Niederlassungserlaubnis, desto höher ist auch mittel- bis langfristig das Potenzial für Einbürgerungen. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt in allen Fällen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bei der Aufenthaltserlaubnis ist dies nicht immer der Fall, in gesetzlich geregelten Fällen ist sie von der Zustimmung der Arbeitsverwaltung abhängig. Die Aufenthaltsgestattung und die Duldung erlauben die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur in bestimmten Fällen.
Der Aufenthaltsstatus beschreibt den Zustand der Sicherheit/ Unsicherheit des Aufenthalts in Deutschland. Die Abstufung reicht von dauerhaft sicher (EUAufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis) über vorübergehend sicher (Aufenthaltserlaubnis) bis zum unsicheren Status der Duldung bzw. der Gestattung. Einen dauerhaft sicheren Aufenthalt haben nach fünf Jahren Aufenthalt in der Regel alle EU-Bürger, Staatsangehörige der EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie der Schweiz und der Türkei aufgrund der EWR/EFTA-Abkommen bzw. des Assoziationsvertrags mit der Türkei. Bei anderen Drittstaatenangehörigen haben einen langfristigen Aufenthaltsstatus: Personen mit Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthaltserlaubnis EU, Aufenthaltskarte nach § 5 FreizügG/EU, Aufenthaltsberechtigung (alt), unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (alt). Ein langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht ist in der Regel Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess.
Die Angaben des AZR basieren in der Hauptsache auf den gemeldeten Daten der Ausländerbehörden. Das AZR erfasst grundsätzlich Daten über Ausländerinnen und Ausländer, die sich voraussichtlich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Personen mit langfristigem Aufenthaltsrecht aus den EU-Staaten, den EWR-Staaten, der Schweiz und der Türkei mit einer Aufenthaltsdauer ab fünf Jahren wurden grundsätzlich als Personen mit langfristigem Aufenthaltsrecht berücksichtigt, es sei denn, es ist als aktuelles Aufenthaltsrecht eine Duldung, Aufenthaltsgestattung oder gar kein Aufenthaltsrecht auf Grund einer bestehenden Ausreiseverpflichtung vermerkt.
Seit dem Berichtsjahr 2011 erfolgte eine Anpassung an den entsprechenden Bundesindikator. Frühere Daten nach dem neuen Konzept sind nicht verfügbar. Im Archiv ausgewiesene Daten vor 2011 sind nicht vergleichbar. Bundesweit wurden 499 000 im Jahr 2015 eingereiste Ausländerinnen und Ausländer – zumeist Schutzsuchende – erst im AZR 2016 registriert. In der Folge ist die Zahl der ausländischen Bevölkerung im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, insbesondere mit dem unsicheren Status der Aufenthaltsgestattung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister (AZR)
Aufenthaltsstatus | Ausländische Bevölkerung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
in NRW | zum Vergleich: Deutschland | |||||
zusammen | männlich | weiblich | zusammen | männlich | weiblich | |
% | ||||||
Insgesamt | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | davon |
langfristiges Aufenthaltsrecht | 57,2 | 57,7 | 56,6 | 57,5 | 57,9 | 57,0 |
aus EU-Staaten | 33,6 | 34,7 | 32,4 | 37,0 | 38,2 | 35,6 |
aus EWR-Staaten1), Schweiz und Türkei | 12,5 | 12,3 | 12,7 | 8,9 | 8,7 | 9,0 |
aus Drittstaaten | 11,1 | 10,8 | 11,5 | 11,6 | 11,0 | 12,4 |
befristete Aufenthaltserlaubnis | 27,8 | 26,0 | 29,7 | 27,1 | 25,2 | 29,1 |
Duldung | 2,0 | 2,5 | 1,4 | 1,9 | 2,4 | 1,2 |
Asylsuchende / Aufenthaltsgestattung | 1,5 | 1,9 | 1,1 | 1,8 | 2,3 | 1,2 |
Sonstige / ungeklärt | 11,6 | 11,8 | 11,2 | 11,8 | 12,1 | 11,4 |
1) die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ohne EU-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen)