Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind die sozialen Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus entlang zweier „Achsen” statistisch erfasst: Erstens der Partnerschaft und zweitens der Elternschaft. Entsprechend dieser Einteilung lassen sich folgende Lebensformen abbilden: Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, Alleinerziehende mit ledigen Kindern sowie alleinstehende Personen. Der Mikrozensus konzentriert sich auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den “eigenen vier Wänden”, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das sogenannte “Living-apart-together”, bleiben daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden hier nicht berücksichtigt. Der hier verwendete Begriff "Einwanderungsgeschichte" entspricht dem in den früheren Ausgaben verwendeten Begriff "Migrationshintergrund".
Die Daten zeigen die Vielfalt der Lebensformen in der Bevölkerung und verweisen dabei auf Unterschiede zwischen der Bevölkerung mit und ohne Einwanderungsgeschichte.
Die Kennzahl zeigt die Verteilung der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte über die verschiedenen Lebensformen mit Kindern und ohne Kinder.
Die Prozentuierung bezieht sich jeweils auf die Bezugsperson bzw. dessen Partnerin bzw. Partner in der Lebensform. In die Berechnungen der Anteile gehen erwachsene Kinder in der Lebensform nicht ein.
Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht
(siehe Definition der Zuwanderergruppen). Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe
des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung.
Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949.
Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert.
Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955.
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem auch nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Dies ist zum einen durch methodische Effekte der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 bedingt, zum anderen führten technische Probleme bei der Einführung eines komplett neuen IT-Systems sowie insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebung der Angaben und Durchsetzung der Auskunftspflicht. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. Aus diesem Grund stehen im Folgenden die Daten für 2020 nur für wenige Indikatoren zur Verfügung. Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf die Ergebnisse des Jahres 2020 sind auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes zu finden:
siehe Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2021 basieren auf vorläufigen Daten.
IT.NRW, Mikrozensus, von 2005 bis einschließlich 2012 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011
Lebensform | Bevölkerung | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
insgesamt | und zwar | |||||||
ohne Einwanderungs- geschichte |
mit Einwanderungs- geschichte1) | deutsch | nichtdeutsch | |||||
zu- sammen |
darunter | zu- sammen |
darunter mit türkischer Nationalität | |||||
Einge- bürgerte |
Aussied -ler/ -innen |
|||||||
% | ||||||||
Insgesamt | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Alleinstehende | 28,9 | 30,5 | 24,6 | 29,4 | 18,8 | 20,6 | 26,3 | 16,5 |
Paargemeinschaft ohne Kind | 37,4 | 41,0 | 27,7 | 39,8 | 28,9 | 37,5 | 23,5 | 23,1 |
Paargemeinschaft mit Kind(ern)2) | 22,1 | 18,1 | 33,0 | 19,8 | 33,5 | 27,4 | 35,5 | 36,0 |
Alleinerziehende2) | 2,4 | 2,0 | 3,6 | 2,1 | 3,3 | 2,4 | 4,2 | (2,7) |
Eltern mit jüngstem Kind ab 18 Jahren | 9,1 | 8,4 | 11,0 | 8,9 | 15,4 | 12,1 | 10,5 | 21,7 |
*) Die Prozentuierung bezieht sich jeweils auf die Bezugsperson bzw. dessen Partnerin bzw. Partner in der Lebensform.
In die Berechnungen der Anteile gehen erwachsene Kinder in der Lebensform nicht ein.
**) siehe auch Definition der Zuwanderergruppen –
hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011
1) Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955, vor 2020 auf einer Zuwanderung nach 1949. –
2) mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug